Arbeitsgemeinschaft Mülheimer Künstler wird eingetragener Verein
Eine nichtöffentliche Gründungsversammlung hat die Eintragung der bisherigen offenen „Arbeitsgemeinschaft Mülheimer Künstlerinnen und Mülheimer Künstler“ auf den Weg gebracht. Damit ist die erfolgreiche historische offene Mülheimer Künstler*innengemeinschaft Geschichte – es gelten jetzt strenge Aufnahmekriterien.
Der Begriff „Arbeitsgemeinschaft“ wird im Allgemeinen wie folgt verstanden:
In einer Arbeitsgemeinschaft (Abkürzung: ARGE) schließen sich üblicherweise Unternehmen zusammen, um eine zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Aufgabe gemeinsam zu erfüllen. Kooperationen werden regelmäßig im Baugewerbe gebildet und entstehen oftmals aus einer Bietergemeinschaft. Bei der Wahl der Bezeichnung im Jahr 1929 ging die Künstlerschaft davon aus, dass nur hauptberufliche Kunstschaffende einen Zusammenschluss wollten. Damals gab es z.B. noch nicht die Künstlersozialkasse für den Berufsstand.
Voller Name des Vereins:
Arbeitsgemeinschaft Mülheimer Künstlerinnen und Künstler mit Sitz in Mülheim an der Ruhr e.V. (Vereinsregister für Mülheim geführt in Duisburg)
Gründung: Mai 2019
Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur in Mülheim an der Ruhr, insbesondere durch die Beratung und Unterstützung der Stadt Mülheim an der Ruhr mit dem Ziel, das kulturelle Leben in ihrer Gesamtheit zum Nutzen einer breiten Öffentlichkeit zu intensivieren.
1. Organisation und Durchführung der traditionellen Jahresausstellung der Arbeitsgemeinschaft Mülheimer Künstlerinnen und Künstler im Kunstmuseum. Diese Ausstellung wird in Zusammenarbeit mit dem Kunstmuseum vorbereitet und durchgeführt.
2. Verbesserung der Kunst- und Künstlerförderung, hier vor allem des Nachwuchses.
3. Bewahrung der künstlerischen Identität seiner künstlerisch schaffenden Mitglieder. Der Verein unterstützt ihre Ausstellungstätigkeit insbesondere bei der Entwicklung geeigneter Möglichkeiten für Kunstprojekte in unserer Stadt.
4. Forderung von Mitbestimmung bei der Präsentation von künstlerischen Arbeiten im öffentlichen Raum.
5. Sicherung einer Beteiligung bildender Künstlerinnen und Künstler an Baumaßnahmen der öffentlichen Hand und deren transparenter Durchsetzung bei Wettbewerben.
6. Kooperationen mit Künstlerzusammenschlüssen der Nachbarstädte und darüber hinaus und mit unseren Partnerstädten (Beykoz/Türkei, Darlington/Großbritannien, Kfar Saba/Israel, Kouvola/Finnland, Opole/Polen, Tours/Frankreich).
7. Vertretung mit Rederecht im Kulturausschuss.
8. Regelmäßige Erstellung von Publikationen um ein aktuelles Bild der Kunstschaffenden unserer Stadt nach außen herzustellen.
9. Mitspracherecht bei der Vergabe der Ateliers im Schloß Styrum.
Die ordentliche Mitgliedschaft kann ab sofort beantragt werden, wobei entweder ein akademisches Kunststudium oder eine dreijährige Ausstellungstätigkeit bei Amateurkünstlern / Autodidakten nachgewiesen werden muss. Ein Bezug zur Stadt Mülheim muss gegeben sein (z.B. aktuelle oder frühere Meldebescheinigung oder der Nachweis eines Arbeitgebers in der Stadt Mülheim).
Fördermitglieder können als Einzelpersonen ab 100 EUR p.a. Spenden leisten, Firmen ab 300 EUR p.a. jedoch ohne Stimmrecht.
Bei Verlust der Gemeinnützigkeit oder Auflösung fällt das verbleibende Vereinsvermögen an den Verein Kunsthaus Mülheim e.V. gegr. 2008 , bei dessen Auflösung an die Deutsche Krebshilfe.
Ein Kuratorium soll auch künftig entscheiden, wer im städtischen Kunstmuseum am Synagogenplatz 1 bei der traditionellen Jahresausstellung, die seit 1929 mit Unterbrechungen bislang jährlich stattfand, teilnehmen darf. Andere Künstler*innengemeinschaften in der Stadt Mülheim sind bislang ausgeschlossen.
Während der Modernisierung des städtischen Museums der Stadt Mülheim (bis etwa 2022) war ein Ausweichstandort eingerichtet. – die Bewerbungsbedingungen und Termine wurden traditionell im November eines Jahres bekanntgegeben.
Fragen zu dem neuen e.V. können u.a. bei den wechselnen Vorsitzenden gestellt werden.
Eine Pressemitteilung ist nachstehend abgedruckt wonach Spenden und Fördergelder eingeworben werden sollen (siehe Erklärung der Vorsitzenden). Vereinsmitglied kann jeder werden – er müsse nicht als Künstler arbeiten.
Mülheimer Kunstverein KULTURTURM E.V.
Der Mülheimer Verein KULTURTURM e.V. gegründet 1998
Im Jahr 1998 wurde der Mülheimer Kunstverein KULTURTURM e.V. gegründet.
Aus der Satzung:
Der Zweck des Vereins ist, Akzeptanz für zeitgenössische Kunst zu wecken, die kulturellen Leistungen von Kunstschaffenden sowohl zu fördern, wie zu koordinieren und Kommunikation im kulturellen Bereich zu entwickeln.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, wie Ausstellungen, Workshops, Lesungen und musikalische Darbietungen.
Von den Mitgliedern werden keine Beiträge erhoben.
Bei Verlust der Gemeinnützigkeit oder Auflösung fällt das verbleibende Vereinsvermögen an den Mülheimer Kunstverein e.V. gegr. 1956.
Daten zum Verein:
Gründung am 20. Juni 1998
Gründungsmitglieder:
Stephanie Behrendt. Thomas Behrendt, Jochen Leyendecker, Dore O. Nekes, Ute Renczewitz, Rolf Schulze, Inge Sinn und Heidemaie Sinn-Leyendecker
Vorsitzender des Verein:
Jochen Leyendecker
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.